Sicher im Netz – Regel 3, 4 und 5

Im ersten Teil von „Sicher im Netz“ wurde die Wichtigkeit des Grundschutzes eines Computers und die Gefahren im Email-Verkehr berichtet. Im zweiten Teil wird erwähnt, auf was es bei der Installation von Software sowie die Gefahren in Tauschbörsen und Onlineshops hingewiesen
.

3. Software

Beim Installieren von Software achten Sie immer darauf, welche Software oder Zusatzprogramme („Plug-Ins“) Sie installieren und woher Sie diese beziehen!

Eine Gefahr sind Schadeprogramme, die sich in Gratis-Downloads oder Raubkopien von dubiosen Anbietern versteckt sind. Ein gesundes Misstrauen ist immer hilfreich: Wenn ein Zweifel an der Seriosität besteht, sollten Sie besser auf den Download und die Installation der Software verzichten.

4. Tauschbörsen

Im Internet werden häufig unbekannte Dateien getauscht, wer diese tauscht, risikiert eine Infektion seines PCs mit Schadprogrammen. Außerdem  ist der Tausch von urheberrechtlich geschützter Musik, Film- oder Software-Kopien strafbar und kann gegebenenfalls neben Geld- und Freiheitsstrffen auch zu Schadenersatzansprüchen des Rechteinhabers führen.

5. Onlineshopping

Ein Zeichen, das ein Onlineshop seriös ist, ist das Impressum mit Nennung und Anschrift der Firma, des Geschäftsführers Fotolia_4837644_X-05oder einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer) sowie klare Geschäftsbedingungen (AGB). Kunden sollten auch die Datenschutzerklärung lesen können.

Shops lassen sich häufig von unabhängigen Experten geprüft und erhalten auch ein Zertifikat oder Siegel. Aber auch der Kunde kann Kontrolle  ausüben, den auf vielen Shopping-, Preisvergleich- und Auktionsseiten können Händler auch beurteilt werden. Gute Bewertungen sind meist ein Hinweis auf seriöse Geschäftspraktiken.

Aber auf jedem Fall ist noch eine Portion gesundes Misstrauen immer angebracht – vor allem auf Webseiten mit Angeboten weit unter dem tatsächlichen Wert.

Aber auch verschiedene nationale und internationale Konsumentenschutzorganisationen bieten weiterführende Informationen sowie „nicht zu empfehlende Webseiten“ an.

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